Orden der Galeere zum Lacus Potamicus


Der Orden "Korsar der Galeere vom Lacus potamicus" 

 

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Statuten des Ausrittsordens
der Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus

Um grösseren Anreiz zum Besuch der Bodensee-Reyche zu schaffen und somit die schlaraffische Freundschaft zu fördern sowie aus Dankbarkeit für Einritte in ihr Reych hat die hohe PORTA ALPINA CONSTANTIAE – nach einer Stiftung ihres weiland Rt. Fürst Argu vom scharfen Schliff – den Ausrittorden der „Korsaren der Galeere vom Lacus potamicus” geschaffen.

§ 1
Jeder Schlaraffe kann Mitglied dieses Ausrittordens werden. Voraussetzung dafür ist, dass er Sippungen in zehn (10) der nachfolgend genannten Reyche besucht hat:

Turicensis

19

Veltcuria

114

Gallia Helvetica

153

Dornbirna

168

Castrum Brigantium

207

Porta Alpina Constantiae

267

Imma Algoviae

281

Cambodunum

287

Insulinde im Bodensee

332

Welfia zue Buchhorn

347

Ad Villingam

357

Bey den Sieben Schwaben

382

Vitudurum

397

In Frundsbergs Mauern

410

Unter'm Mehlsack

420

Schlaraffen, die nicht den vorgenannten Reychen angehören, erfüllen die Bedingungen für diese Auszeichnung nach Einritten in acht (8) Reyche.

Beim Besuch der Reyche ist eine bestimrnte Reihen- oder Zeitabfolge nicht zu beachten.
Die nächste Besuchsrunde kann erst begonnen werden, nachdem die Erkürung stattgefunden hat.

§ 2
Der Orden kennt insgesamt folgende sieben (Steigerung)-Stufen:
1. Galeerist vom Lacus potamicus
2. Fährmann vom Lacus potamicus
3. Lotse vom Lacus potamicus
4. Schiffer vom Lacus potamicus
5. Pirat vom Lacus potamicus
6. Räuberhauptmann zur See vom Lacus potamicus
7. Galionsfigur vom Lacus potamicus

§ 3
Die Erkürung erfolgt grundsätzlich in einer Sippung der PORTA ALPINA CONSTANTIAE.

Es wird erwartet, dass der auszuzeichnende Schlaraffe zuvor eine kurze Fechsung vorträgt, die wenigstens einen losen Bezug zum Thema des Ordens hat und diese nicht über 12 Zeilen in Vers- oder Prosaform ausdehnt. Die Fechsungen müssen nach dem entsprechenden Vortrag und vor der Verleihung des Ordens in schriftlicher Form dem Ordenskonsistorium überreicht werden.
Die Zustimmung zu einer ev. Veröffentlichung auf der Web-Seite der PAC wird erwartet.
Als äußeres Zeichen der erreichten Würde wird der Orden (mit Titulgravur) überreicht, der entsprechende Titul, der stammrollenfähig ist, verliehen und eine Urkund übergeben. Orden, Titul und Urkund sind taxfrei, Freudenbezeugungen werden nicht zurrückgewiesen.

§ 4
Der Nachweis für die Einritte der ersten Besuchsrunde wird mit den Eintragungen im Schlaraffenpass geführt. Danach bestätigt der Kantzler des jeweils besuchten Reyches den Einritt durch Siegel und Unterschrift in dem eigens auf den Namen des Schlaraffen ausgestellten Korsarenpass.

Diese (geänderten) Statuten des Ausrittsordens wurden in der Schlaraffiade
vom 2.12. a.U. 140 und 04.11. a.U. 145 beschlossen. Die in den alten Korsarenpässen gedruckten Bedingungen werden hiermit ungültig.